Kurz zusammengefasst bedeutet die Entscheidung des BVG:
- Sowohl der Hufpfleger als auch der Huftechniker sind Berufsbilder im Sinne des Grundgesetzes
- Beide dürfen ihren Beruf wie bisher ausführen
- Lediglich der Eisenbeschlag bleibt dem Hufbeschlagsschmied vorbehalten
- Die Pferdehalter, unsere Kunden, dürfen weiterhin frei entscheiden, welchen Hufexperten sie an ihre Pferde lassen
- Die Schulen für Hufbearbeitung dürfen weiter ausbilden
- Das Gesetz bleibt in allen anderen, uns nicht betreffenden Punkten bestehen
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