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Klartext

Kurz zusammengefasst bedeutet die Entscheidung des BVG:

- Sowohl der Hufpfleger als auch der Huftechniker sind Berufsbilder im Sinne des Grundgesetzes

- Beide dürfen ihren Beruf wie bisher ausführen

- Lediglich der Eisenbeschlag bleibt dem Hufbeschlagsschmied vorbehalten

- Die Pferdehalter, unsere Kunden, dürfen weiterhin frei entscheiden, welchen Hufexperten sie an ihre Pferde lassen

- Die Schulen für Hufbearbeitung dürfen weiter ausbilden

- Das Gesetz bleibt in allen anderen, uns nicht betreffenden Punkten bestehen



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